Kein Geld der Welt kann einen gesunden Zahn wiederbringen
Das erste kieferorthopädische Beratungsgespräch wird in der Regel von allen Krankenversicherungen übernommen. Ist eine kieferorthopädische Behandlung notwendig, variiert die Kostenübernahme je nach dem, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, ob Sie beihilfeberechtigt sind oder ob Sie eine private Zusatzversicherung inkl. kieferorthopädischer Leistungen für sich oder Ihr Kind haben.
Die Gesamtkosten einer kieferorthopädischen Behandlung hängen vor allem vom Spangentyp, vom Behandlungsverlauf und -aufwand sowie vom Behandlungsstandard ab.
Und übrigens, eine kieferorthopädische Behandlung ist vielleicht viel günstiger als Sie denken. Es kann durchaus teurer sein verlorene Zähen zu ersetzen, die mit Kieferorthopädie erhalten worden wären.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei Kindern und Jugendlichen mit erheblich ausgeprägten Zahn- bzw. Kieferfehlstellungen Behandlungskosten, sofern die Behandlung vor dem 18. Geburtstag begonnen wurde.
Erwachsene erhalten von der gesetzlichen Krankenkasse Leistungen für eine kieferorthopädische Behandlung, wenn eine kombiniert kieferorthopädisch – kieferchirurgische Behandlung erforderlich ist.
Rechtzeitig abgeschlossene Zusatzversicherungen können bei entsprechender Gestaltung die Versorgungslücke schließen. Wertvolle Informationen bieten hierzu zum Beispiel die Verbraucherberatungen.
Die Beihilfe erstattet kieferorthopädische Behandlungen gemäß der jeweiligen Beihilfeverordnung, zunehmend nach den Bestimmungen für die gesetzlichen Krankenkassen, allerdings ohne die Eingrenzung auf bestimmte Schweregrade oder Anomalieformen.
Auch Erwachsenen erstattet die Beihilfe Kieferorthopädie. Die Behandlung darf jedoch nicht allein aus ästhetischen Gründen erfolgen und die Zahnfehlstellung muss mit erheblichen Folgeproblemen verbunden sein, für die keine Behandlungsalternative gegeben ist. Im Rahmen der Therapieplanung erhalten Sie selbstverständlich einen entsprechenden Heil- und Kostenplan, so dass Sie schon vor Behandlungsbeginn abklären können welche Leistungen und wieviel Prozent der Behandlungskosten erstattet werden.
Privat versicherte Kinder und Erwachsene erhalten in aller Regel notwendige kieferorthopädische Behandlungen erstattet. Vor Behandlungsbeginn klären Sie mit Ihrer Krankenversicherung, welche Leistungen und wieviel Prozent der Behandlungskosten erstattet werden. Hierfür erstellen wir Ihnen selbstverständlich einen entsprechenden Heil- und Kostenplan. Je nach individuell gestaltetem Versicherungsvertrag kann die Erstattungsleistung sehr unterschiedlich ausfallen.